Theorie-Ausbildung UKW-Betriebszeugnis
a) Grundlagen Sprechfunk auf UKW, Frequenzbereiche, Reichweiten, Sende- und Empfangstechniken, Anrufverfahren
b) Einsatz des Funkgerätes im Routine-Funkverkehr Funkverbindungen mit anderen Schiffen, Häfen, Brücken, Schleusen, Verkehrszentralen; Telefonieren mit dem Funkgerät; Einsatz des Funkgerätes bei Nebel (Radarberatung)
c) GMDSS — weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem für die Schifffahrt
d) Einsatz des Funkgerätes im Seenotfall Alarmierungstechniken, Alarmierungsmöglichkeiten, Funkverkehr bei der Suche und Rettung
e) Einsatz des Funkgerätes bei Schwierigkeiten oder technischen Problemen an Bord, die noch keinen Seenotfall darstellen; funkärztlicher Beratungsdienst
f) Empfang und Verbreitung nautischer Warnmeldungen wie Sturm- und Starkwindwarnungen, Wetterberichte, Meldungen über Betriebsstörungen von Schifffahrtseinrichtungen
g) Gerätekunde, funktechnische Einrichtungen an Bord, Funkausrüstung des GMDSS, Gerätetechnik
h) Schifffahrtssprache Englisch, wichtige Vokabeln und ihre Aussprache Abgabe und Aufnahme von Meldungen auf deutsch und englisch
i) Nationale und internationale rechtliche Vorschriften
Die Ausbildung für das UKW-Betriebszeugnis orientiert sich an den Erfordernissen der Praxis. Sie beschränkt sich nicht darauf, die amtlichen Prüfungsfragen und Antworten dazu zu erläutern.
Im Anschluss an die theoretische Ausbildung zum UKW-Betriebszeugnis erfolgt die theoretische Ausbildung für das UKW-Sprechfunkzeugnis.
Lehrbuch dazu von Rolf Dreyer
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