Geltungsbereich UKW-Betriebszeugnis
UKW-Betriebszeugnis — gilt wo und wofür
— weltweit für die Sport- und Kleinschifffahrt
— Sprechfunk auf UKW-Frequenzen des Seefunks
— Teilnahme am GMDSS im UKW-Bereich
GMDSS (Weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem für die Schifffahrt) ist das aktuelle in der Seeschifffahrt verwendete Alarmierungs- und Sicherheitssystem. Es hat am 1.2.1999 das frühere Seefunksystem abgelöst. UKW-Sprechfunkgeräte für das GMDSS erkennt man an der Alarm-Taste, mit der automatisch Alarm ausgelöst werden kann.
Aber auch für die Bedienung alter Sprechfunkgeräte (ohne Alarm-Taste) wird ein UKW-Betriebszeugnis benötigt.
Das UKW-Betriebszeugnis schließt nicht das UKW-Sprechfunkzeugnis für die Binnenschifffahrt UBI ein.
Voraussetzungen UKW-Betriebszeugnis
— 15 Jahre
— 1 Passfoto
— Kopie eines amtlichen Ausweises
— Keine fachlichen Voraussetzungen, zum Einstieg geeignet
Geltungsbereich UKW-Sprechfunkzeugnis
Sprechfunkzeugnis für die Binnenschifffahrt — gilt wo und wofür
— Sprechfunk im Binnenschifffahrtsfunk
— Teilnahme am UKW-Seefunk in den Zonen 1 bis 3
Voraussetzungen Sprechfunkzeugnis für die Binnenschifffahrt
— 15 Jahre
— 1 Passfoto
— Kopie eines amtlichen Ausweises
— Keine fachlichen Voraussetzungen, zum Einstieg geeignet
Geltungsbereich Allgemeines Betriebszeugnis
Allgemeines Betriebszeugnis — gilt wo und wofür
— weltweit für die Sport- und Kleinschifffahrt
— Sprechfunk auf allen Frequenzen des Seefunkdienstes (UKW, GW, KW)
— Teilnahme am Satellitenseefunk (Inmarsat)
— Teilnahme am GMDSS in allen Frequenzbereichen
Das Allgemeine Betriebszeugnis schließt das UKW-Betriebszeugnis, nicht aber das Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk ein.
Voraussetzungen Allgemeines Betriebszeugnis
— 18 Jahre
— 1 Passfoto
— Kopie eines amtlichen Ausweises
— Keine fachlichen Voraussetzungen, zum Einstieg geeignet
Zum Seitenanfang | Zu den Lesezeichen hinzufügen | Seite drucken | Online-Kurs