UKW-Betriebszeugnis (SRC)
Erstklassige Ausbildung für das UKW-Betriebszeugnis bei Lehrbuchautor Rolf Dreyer. Fesselnde Präsentation, packender Vortrag, perfekte Organisation. Jeder besteht die Prüfung auf Anhieb. Kursgebühr nur 345,- Euro. Kursteilnehmer aus allen Teilen Europas. Zum Namen UKW-Betriebszeugnis (SRC) siehe Anmerkung unten.
UKW-Betriebszeugnis (SRC) – gesetzlich vorgeschrieben
Seit 2005 ist das UKW-Betriebszeugnis (SRC) auch für die Sportschifffahrt zur gesetzlichen Pflicht geworden. Wer als Bootsführer ohne UKW-Betriebszeugnis (SRC) die “Verfügungsgewalt über ein Funkgerät besitzt”, kann hart bestraft werden.
Ohne Funkgerät – grob fahrlässig
Fast alle Sportboote sind inzwischen mit einem Funkgerät ausgerüstet. Denn es gilt als grob fahrlässig, ein Sportboot ohne Funkgerät einzusetzen, seitdem zwei Bundesbehörden, das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) und die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU) empfohlen haben, Sportboote mit einem UKW-Funkgerät auszurüsten.
Seefunk im Notfall
Im Notfall kann am besten über Funk um Hilfe gerufen werden. Dazu muss nur ein roter Alarmknopf fünf Sekunden lang gedrückt werden. Aber auch wenn noch nicht «höchste Alarmstufe» besteht, wenn die Sicherheit eines Schiffes oder einer Person nur bedroht sind, muss über Funk eine Rettungsleitstelle informiert werden. Das Funkgerät wird im Bordalltag zur Verkehrsabwicklung (z. B. in Häfen, vor Klappbrücken) verwendet. Manche Vercharterer halten Funkverbindung zu ihren Schiffen, um bei Problemen sofort helfen zu können. Weil ein Funkgerät in der Anschaffung nicht mehr teurer als ein Handy ist (das Funken selbst ist kostenlos), sind die meisten Sportboote und Yachten mit einem Funkgerät ausgerüstet.
UKW-Betriebszeugnis (SRC) vorgeschrieben
Auf diesen Schiffen aber muss der Schiffsführer ein UKW-Betriebzeugnis (SRC) besitzen (auch wenn das Gerät nicht benutzt wird). Denn der Erwerb eines UKW-Betriebszeugnisses ist seit 2005 auch für die Sportschifffahrt zur gesetzlichen Pflicht geworden. Wer ohne UKW-Betriebzeugnis die “Verfügungsgewalt über ein Funkgerät besitzt”, kann hart bestraft werden.
Weitere Betriebszeugnisse
Für die Binnenschifffahrt reicht das UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI) aus, für den Seefunk im Küstenbereich ist zumindest das UKW-Betriebzeugnis (SRC) erforderlich und für große Reisen wird das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC) benötigt.
Zwei wichtige Hinweise für die Prüfung:
— Das UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI) für die Binnenschifffahrt kann mit einer vereinfachten Ergänzungsprüfung erworben werden, wenn ein UKW-Betriebzeugnis (SRC) vorhanden ist oder gleichzeitig abgelegt wird.
— Das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC) ist kaum schwerer als das UKW-Betriebzeugnis (SRC) (ein kleiner Fragebogen zusätzlich). Das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC) schließt das UKW-Betriebzeugnis ein. Und wer gleich das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC) erwirbt und nicht erst im Anschluss an das UKW-Betriebzeugnis (SRC), spart über 250,- €!
SRC-Lehrbuch von Rolf Dreyer
Richtiger Name
Streng genommen ist der Kurzname UKW-Betriebzeugnis (SRC) nicht mehr ganz richtig. Es muss eigentlich UKW-Funkbetriebszeugnis (SRC) heißen. Das UKW-Betriebszeugnis wurde bis 2002 von der damaligen Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP, heute Bundesnetzagentur) ausgegeben. 2003 wurde das UKW-Betriebszeugnis durch das UKW-Funkbetriebszeugnis (SRC) ersetzt.
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